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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Transport eines Pferdes bringt besondere Gefahren mit sich. Durch eine entsprechende Schutzausrüstung, können Sie selbst einer Verletzung Ihres Pferdes beim Verladen und beim Transport vorbeugen.

Der Transport von Pferden erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers. Heidi‘s Horse Taxi haftet gemäß HGB und GüKG. Da eine Transportversicherung für Sie und Ihr Pferd nur eine höchst unzureichende Absicherung bietet, empfiehlt sich der Abschluss einer Tierlebensversicherung. Gern berate ich Sie dabei.

Seit dem 01. Juli 2000 ist nach nationalen und internationalen Bestimmungen der Equidenpass das Begleitdokument Ihres Pferdes, welches bei jedem Transport mit geführt werden muss. Es obliegt Ihrer Verantwortung, dieses Papier mit auf den Transport zu geben. Bei durch diesbezügliche Kontrollen verhängte Strafen, gehen voll zu Ihren Lasten.

Als Tierhalter haften Sie für alle Schäden, welche Ihr Pferd beim Verladen und/oder beim Transport verursacht. Heidi‘s Horse-Taxi geht davon aus, dass Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie dies vorab zur Kenntnis geben.

Sollte sich Ihr Pferd trotz aller Bemühungen einem Transport widersetzen, wird die Leerfahrt und die Verladezeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Transportaufträge durch Neukunden bedürfen unbedingt der Schriftform und einer Anzahlung bzw. der Barzahlung bei Übergabe des /der Pferde.

Als Gerichtsstand wird Erding vereinbart.